Gemeinde Davos



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Zahlen und Fakten
Betreibungsamt Davos-Klosters

Zuständigkeit Das Betreibungsamt Davos-Klosters ist zuständig für folgende Gemeinden und Fraktionen:

7249-52 Klosters Serneus
7260 Davos Dorf
7260 Davos Dischma
7265 Davos Laret
7265 Davos Wolfgang
7270 Davos Platz
7272 Davos Clavadel
7272 Davos Sertig
7276 Davos Frauenkirch
7277 Davos Glaris
7278 Davos Monstein
7494 Davos Wiesen

Adresse Betreibungsamt Davos-Klosters
Berglistutz 8
Postfach
CH-7270 Davos Platz

Telefon +41 (0)81 414 33 95
(PC-Kto. 70-4606-4)

Schalteröffnung
Davos







Klosters

Montag bis Donnerstag
08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Montag + Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Auf den 1.1.2001 wurden die Konkurskreise neu eingeteilt. Für jeden
Bezirk des Kantons Graubünden existiert nur noch ein Konkursamt.
Das zuständige Konkursamt für den neuen Bezirk Prättigau/Davos ist
in Davos domiziliert (Bahnhofstrasse 4, 7270 Davos Platz).
Tel. +41 (0)81 413 27 60
PC-Kto. 70-3442-1


Gerichtsbehörden Rechtsöffnung, Arrestrichter,
Konkursrichter

= Bezirksgerichtspräsident
Bezirksgericht Prättigau/Davos
Doggilochstr. 29
Postfach
CH-7250 Klosters


Aufsichtsbehörde

= Kantonsgerichtsausschuss Graubünden
Poststrasse 14
CH-7000 Chur

Informationen

Betreibungsauskünfte (Gebührentarif,
Einleitung der Betreibung etc.)

Kostenvorschüsse:

Gemäss Art. 68 SchKG hat der Gläubiger
die Betreibungskosten vorzuschiessen
(inkl. Kosten für Auszüge aus den
Betreibungsregistern).

Kostenvorschüsse für Betreibungsbegehren
und Konkursandrohung sind entweder in
bar dem Begehren beizulegen oder durch
Überweisung auf das Postcheck-Konto des
Betreibungsamtes zu leisten.
Bei Begehren ohne Kostenvorschuss
werden die Gebühren per Nachnahme
erhoben (die NN-Gebühren fallen zulasten
des Verursachers).

Gemäss Art. 18 der Gebührenverordnung
zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung
und Konkurs beträgt die Gebühr für den
Erlass des Zahlungsbefehls und der
Konkursandrohung:

  Forderung bis CHF 100.- CHF 20.-
  Forderung bis CHF 500.- CHF 33.-
  Forderung bis CHF 1'000.- CHF 53.-
  Forderung bis CHF 10'000.- CHF 73.-
  Forderung bis CHF 100'000.- CHF 103.-
  Forderung bis CHF 1'000'000.- CHF 203.-
  Forderung über CHF 1'000'000.- CHF 413.-


  Kostenvorschuss für Betreibungsauskünfte:

Kosten für schriftliche Auskunft: CHF 17.-

Der Anfrage ist ein frankiertes
Antwortkuvert beizulegen!

Kosten für telefonische Auskunft: CHF 9.-

Auskünfte/Auszüge erhält, wer der Anfrage
ein Interressennachweis sowie ein
adressiertes und frankiertes Antwortkuvert
beilegt.
Der Anfrage ist ebenso der
Kostenvorschuss in bar (oder Fotokopie der
Posteinzahlung) beizulegen.
Fehlende Auskunftsgebühren werden per
NN erhoben!
Telefonische Auskünfte können erst nach
Posteingang des Interessennachweises
erteilt werden.


Das Betreibungsamt Davos-Klosters arbeitet
nicht mit Faxgerät!


Betreibungsferien:

7 Tage vor bis 7 Tage nach Ostern und
Weihnachten sowie vom 15. Juli bis und
mit 31. Juli.
online Schalter
Gemeinde DAVOS, Berglistutz 1, Postfach, CH-7270 Davos Platz
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