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Die
Gerichtsgemeinden (Bundesbrief von 1524) bildeten praktisch selbständige
Staaten mit sehr grosser Unabhängigkeit vom Freistaat der drei Bünde. 1851
wurde daraus der heutige Kanton Graubünden gebildet (Gesetz über die Einteilung
des Kantons in Bezirke, Kreise und Gemeinden). Geographisch gelten die Kreise
als Nachfolger der Gerichtsgemeinden; die Aufgaben und Kompetenzen waren
jedoch mit Kanton, Bezirken und Gemeinden zu teilen.
Die Kreise sind Selbstverwaltungskörperschaften. Sie sind
Wahlkreise für den Grossen Rat. Ihnen obliegt ein Teil der Gerichtsbarkeit
(Strafmandatsverfahren/Strafbefehle, Vermittlungs- oder Friedensrichterverfahren,
summarsiche Verfahren im Erb- und Sachenrecht, Befehlsverfahren, Beweissicherungen,
etc.) sowie das Betreibungs-, Vormundschafts- und Zivilstandswesen.
Ihre Verwaltungsaufgaben blieben vielerorts gering, insbesondere in Kreisen
wie Davos, welche aus nur einer politischen Gemeinde bestehen. Kreise mit
mehreren Gemeinden haben teilweise bedeutende regionale Aufgaben übernommen.
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