Gemeinde Davos



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Die Gerichtsgemeinden (Bundesbrief von 1524) bildeten praktisch selbständige Staaten mit sehr grosser Unabhängigkeit vom Freistaat der drei Bünde. 1851 wurde daraus der heutige Kanton Graubünden gebildet (Gesetz über die Einteilung des Kantons in Bezirke, Kreise und Gemeinden). Geographisch gelten die Kreise als Nachfolger der Gerichtsgemeinden; die Aufgaben und Kompetenzen waren jedoch mit Kanton, Bezirken und Gemeinden zu teilen.

Die Kreise sind Selbstverwaltungskörperschaften. Sie sind Wahlkreise für den Grossen Rat. Ihnen obliegt ein Teil der Gerichtsbarkeit (Strafmandatsverfahren/Strafbefehle, Vermittlungs- oder Friedensrichterverfahren, summarsiche Verfahren im Erb- und Sachenrecht, Befehlsverfahren, Beweissicherungen, etc.) sowie das Betreibungs-, Vormundschafts- und Zivilstandswesen.

Ihre Verwaltungsaufgaben blieben vielerorts gering, insbesondere in Kreisen wie Davos, welche aus nur einer politischen Gemeinde bestehen. Kreise mit mehreren Gemeinden haben teilweise bedeutende regionale Aufgaben übernommen.


[Kreisamt] [Betreibungsamt] [Vormundschaftsbehörde] [Amtsvormundschaft] [Zivilstandsamt]
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Gemeinde DAVOS, Berglistutz 1, Postfach, CH-7270 Davos Platz
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